Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme ist es denkbar, dass ein Flügelbock am Ausgangspunkt angehoben und zur Abladestelle transportiert wird, obschon keine oder nur eine Gurte korrekt in der Führung liegt, wofür gemäss Gutachter allerdings vorausgesetzt ist, dass kein auslösender Faktor (bspw. Anstossen der Ladung oder ruckartige seitliche Kranbewegung) dazu führt, dass der Schwerpunkt der Last ausserhalb der Gurten zu liegen kommt, wodurch die Last kippen würde. Ebenso wäre es vorstellbar, dass ein Haken aus der Führung rutscht, weil der Flügelbock während des Transport anhängt.