4.3.2. Als Sachbeweise liegen das Gutachten (UA act. 83 ff.) und das Ergänzungsgutachten (UA act. 108 ff.) vor, welche im Auftrag der Staatsanwaltschaft Baden durch den zertifizierten Gerichtsexperten und Sicherheitsingenieur AH._____ erstellt wurden. Gemäss Gutachter ist es möglich, dass sich eine oder beide Gurte aus der Führung lösen, wenn die Ladung während des Transports an einem Gerüst anhängt, wobei der Gutachter die Wahrscheinlichkeit hierfür, beim Einsatz eines ausgebildeten Kranführers, als gering einstuft (UA act. 91, Fragen 9 und 10).