_, welcher es ebenfalls als möglich erachtete, dass die Ladung abgesetzt worden war, davon, dass der Flügelbock auf dem Boden aufgesetzt worden war. Es wäre demnach auch vollends leichtsinnig gewesen, die Ladung – hätten die Fenster noch in der Luft gewackelt – wieder hochziehen zu lassen, zumal das Risiko einer Beschädigung der Fenster oder einer Verletzung der beteiligten Arbeiter dadurch noch erhöht worden wäre. Nachvollziehbarer und logischer erscheint vielmehr, dass die Last nochmals angehoben wurde, weil sie auf dem unebenen Boden (vgl. UA act. 57) "wackelte" und deshalb verschoben werden sollte.