289, Frage 21). K._____ konnte nicht angeben, weshalb der Flügelbock nochmals angehoben wurde. Die Ladung sei heruntergekommen, wobei er nicht wisse, ob die Ladung am Boden gewesen sei oder nicht. Sie habe gewackelt. Er und der Privatkläger hätten dann "Stopp" gerufen und in diesem Moment beim Anheben habe es angefangen zu kippen. Sie hätten es im Moment, als der Flügelbock am Boden oder fast am Boden gestanden habe, für sinnvoll empfunden, wenn der Flügelbock wieder angehoben würde. Er und der Privatkläger hätten laut gesagt, dass der Flügelbock wieder angehoben werden soll. Beim Anhebevorgang sei es dann gekippt (UA act. 289, Frage 22).