4.2.4. AD._____ gab anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. Mai 2019 zu Protokoll, dass er seit Januar 2018 als Polier für die AE._____ AG (recte: E._____ AG) arbeite (UA act. 266, Fragen 11 und 12). Der Kranführer der E._____ AG (folglich der Beschuldigte) habe die Fenster transportiert. Der Beschuldigte sei auf dem Gerüst etwa 4 bis 5 Meter entfernt von ihm gestanden. Die zwei Personen bei der Abladestelle (folglich der Privatkläger und K._____) hätten gesagt: "abe mit Palette". Die zwei Personen (Privatkläger und K._____) hätten entschieden, nicht an - 10 -