Am 3. Juli 2018 kurz nach 13:00 Uhr ereignete sich auf einer Baustelle in [Ortschaft] ein Arbeitsunfall (UA act. 53 ff.), wodurch der Privatkläger u.a. eine Querschnittlähmung erlitt (GA Oger act. 67 f.). Der Beschuldigte, welcher zum Unfallzeitpunkt im Besitz eines gültigen Kranführerausweises Kat. B war (UA act. 54; Bild "IMG_2449.JPG", auf: CD "Fotos von Unfalltag 3.7.2018" nach UA act. 211) und für die E._____ AG arbeitete, hievte einen Flügelbock (mit acht durch Schrumpffolie fixierte Fenster mit einem Gesamtgewicht von ca. 687 kg [UA act.