Die Staatsanwaltschaft Baden wirft dem Beschuldigten in der Anklageschrift vom 26. Oktober 2021 zusammengefasst vor, dass dieser als ausgebildeter und zertifizierter Kranführer auf einer Baustelle in [Ortschaft] einen Flügelbock mit Fenstern mittels Kran zur vorgesehenen Abladestelle manövriert und den Flügelbock mit den Fenstern dort abgeladen habe, wobei er durch den Privatkläger bei der Abladestelle als Einweiser unterstützt worden sei. Da der Flügelbock keinen sicheren Stand gehabt und zu kippen gedroht habe, sei der Beschuldigte durch den Privatkläger verbal und mittels Zeichenabgabe darauf hingewiesen worden, den Flügelbock nochmals anzuheben, was er unverzüglich getan habe.