6. Dem Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 23'916.70 (inkl. Auslagen von Fr. 646.80 und MWST von Fr. 1'709.90) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung nach Rechtskraft vorzunehmen." 3. 3.1. Gegen das ihm im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Privatkläger mit Eingabe vom 21. Juni 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 15. August 2022 zugestellt. 3.2. Mit (begründeter) Berufungserklärung vom 5. September 2022 stellte der Privatkläger die folgenden Anträge: