2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden fällte am 21. Juni 2022 das folgende Urteil: "1. Der Beschuldigte C._____ wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die beschlagnahmte Plastikfolie wird eingezogen und vernichtet. 3. 3.1. -5- Der Antrag des Zivil- und Strafklägers A._____ auf Zusprechung einer Entschädigung für aufgelaufene Anwaltskosten wird abgewiesen (Art. 433 StPO). 3.2. Im Übrigen wird die Zivilklage des Zivil- und Strafklägers auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO).