Hätte der Beschuldigte vorgängig die Eignung von A._____ als Einweiser überprüft und nach dem Absetzen des Flügelbocks dessen korrekte Befestigung verifiziert, wäre der Flügelbock mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht gekippt und hätte somit A._____ nicht verletzen können. Dem Beschuldigten war als zertifizierter Kranführer bewusst, welche Gefahren mit dem Umgang von schweren Lasten drohen.