Die Pflichtverletzung des Beschuldigten war nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, die Verletzung von A._____ herbeizuführen oder zumindest zu begünstigen. Der Unfall und die daraus resultierenden Verletzungen von A._____ sind damit darauf zurückzuführen, dass der Beschuldigte die Folgen seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf keine Rücksicht genommen hat. Hätte der Beschuldigte vorgängig die Eignung von A.__