2.2. Der Gesuchsteller bringt zur Begründung seines Revisionsgesuchs im Wesentlichen vor, der Belastungszeuge, sein Cousin C., sei inzwischen bereit, die Wahrheit auszusagen. Dieser habe bezüglich der Vorgeschichte der Auseinandersetzung gelogen und namentlich bestritten, dass er eine Veruntreuung zum Nachteil des Gesuchstellers begangen habe. Ferner sei der Belastungszeuge entgegen seiner bisherigen Aussagen damals aus dem Fahrzeug ausgestiegen, so dass der Gesuchsteller den ersten Schuss in das leere Fahrzeug abgegeben habe. Wo sich der Belastungszeuge befunden habe, als der Gesuchsteller die beiden weiteren Schüsse abgegeben habe, könne er nicht mehr genau sagen. Er vertrete aber ganz