2. Mit Revisionsgesuch vom 19. August 2022 beantragte der Gesuchsteller, das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 3. April 2019 sowie das Urteil des Obergerichts vom 13. März 2020 seien aufzuheben und die Sache sei zur neuen Beurteilung an das Bezirksgericht Baden zurückzuweisen, eventuell habe das Berufungsgericht einen neuen Entscheid zu fällen. Der Gesuchsteller sei vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freizusprechen und wegen Gefährdung des Lebens eventualiter wegen versuchten Totschlags schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten zu verurteilen. Das Obergericht zieht in Erwägung: