1. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Gesuchsteller mit Urteil vom 3. April 2019 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, qualifizierter Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Gegen dieses Urteil erhoben der Gesuchsteller Berufung und die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung. Mit Urteil vom 13. März 2020 bestätigte das Obergericht die erstinstanzlichen Schuldsprüche und bestrafte den Gesuchsteller mit einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten. Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil 6B_513/2020 vom 12. November 2020 ab, soweit es darauf eingetreten war.