Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 4. September 2017 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 323 Ziff. 1 StGB zu einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 253). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 26. Oktober 2017 wurde er sodann wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 256). Wie bereits vorgängig dargelegt, weist das Verhalten des Beschuldigten auf einen grundsätzlich fehlenden Respekt gegenüber der Schweizerischen Rechtsordnung hin.