StGB zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 236). Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 12. Dezember 2016 wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 241). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 19. Juli 2017 wurde er wegen desselben Delikts zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 247). Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 4. September 2017 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art.