Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 6. September 2016 wurde er wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG zu einer Busse von Fr. 80.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 219). Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 22. September 2016 wegen desselben Delikts zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 222). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 4. Oktober 2016 wurde er wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 323 Ziff. 1 StGB zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 236).