PBG zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 200). Weiter wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 23. Februar 2016 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 323 Ziff. 1 StGB zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 207). Wegen der Begehung desselben Delikts wurde er sodann mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 3. August 2016 zu einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 217). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 6. September 2016 wurde er wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art.