1 BetmG zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 166). Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 11. Februar 2014 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 323 Ziff. 1 StGB zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 172). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 18. August 2014 wurde der Beschuldigte ebenfalls wegen des vorgenannten Delikts zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 181). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 30. Januar 2015 wurde der Beschuldigte sodann wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art.