Massnahme aufgeschoben wurde. Sodann wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 5. März 2018 wegen mehrfachen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 WG zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 4 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 9. Oktober 2018 wurde er sodann wegen mehrfachen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.