Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich seine Verurteilungen aus. So wurde er mit Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 15. Oktober 2002 wegen mehrfacher Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, mehrfachen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB, mehrfacher Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB und mehrfachen Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten sowie zu einer Massnahme für Süchtige und geistig Abnorme verurteilt, wobei der Vollzug der Strafe zu Gunsten der - 26 -