Der Beschuldigte bezieht seit Anfang April 2020 eine ganze Invalidenrente, welche aktuell jedoch wegen seines Haftaufenthalts sistiert ist (MIKA-Akten S. 571; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10). Zuvor war er immer wieder auf Sozialhilfe angewiesen (MIKA-Akten S. 520 ff.). Weiter geht aus diversen Betreibungsregisterauszügen aus den Jahren 2022 hervor, dass insgesamt 73 Verlustscheine im Gesamtbetrag von mehr als Fr. 90'000.00 bestehen (MIKA-Akten S. 498 ff.).