Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als unterdurchschnittlich: Er hat in der Schweiz eine Lehre als Maler absolviert und in der Folge an verschiedenen Orten als Maler gearbeitet, wobei er immer wieder auch arbeitslos war (MIKA-Akten S. 103, 149, 225, 292, 395; UA act. 6; GA act. 285.16; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Infolge einer unfallbedingten Fussfraktur erfolgte im Oktober 2019 eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (MIKA-Akten S. 399; GA act. 285.6). Der Beschuldigte bezieht seit Anfang April 2020 eine ganze Invalidenrente, welche aktuell jedoch wegen seines Haftaufenthalts sistiert ist (MIKA-Akten S. 571;