Insgesamt ist ausgehend von einem noch knapp leichten Verschulden und unter Berücksichtigung der wirtschaftlich angespannten Verhältnisse des Beschuldigten von angemessenen Einzelbussen von je Fr. 200.00 auszugehen. Die beiden Übertretungen stehen in keinem engen Zusammenhang, entsprechend hoch erscheint der jeweilige Gesamtschuldbeitrag. Das gilt auch im Verhältnis zur Busse von Fr. 100.00, die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Oktober 2019 ausgesprochen worden ist. Im Rahmen der Asperation untereinander und bei der Bildung der Zusatzstrafe erscheint eine hypothetische Gesamtbusse von Fr. 400.00 als angemessen.