geständig war und sich weder einsichtig noch reuig gezeigt hat. Im Gegenteil gab der Beschuldigte trotz erdrückender Beweislage ungehemmt und mit erschreckender Selbstverständlichkeit jeweils neue abenteuerlich anmutende Versionen des Tatgeschehens zu Protokoll, mit welchen er seine Unschuld beteuerte. Das Verhalten des Beschuldigten weist auf ein mangelhaftes Unrechtsbewusstsein und einen grundsätzlich fehlenden Respekt gegenüber der Schweizerischen Rechtsordnung hin. Sein Verhalten ist von Einsichtslosigkeit und Gleichgültigkeit geprägt. Der Beschuldigte befindet sich zurzeit im Strafvollzug.