4.5.7. Zusammengefasst ist eine teilweise Zusatzstrafe von 12 Monaten, bestehend aus der Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Oktober 2019 von 10 Monaten Freiheitsstrafe und der unabhängigen Freiheitsstrafe für die beiden Hausfriedensbrüche vom 23. April 2020 und vom 16. Juni 2020 von 2 Monaten, auszusprechen.