Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Hausfriedensbrüchen und Handlungsweisen von einem vergleichsweise leichten Tatverschulden und einer dafür angemessenen Einzelstrafe von 1 Monat Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass zwischen den beiden Hausfriedensbrüchen kein Zusammenhang besteht. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Einsatzstrafe um ½ Monat auf 2 Monate Freiheitsstrafe.