Die für die vorliegend zu beurteilenden Delikte festgelegte Freiheitsstrafe von 11 Monaten ist um die rechtskräftige Grundstrafe (Freiheitsstrafe von 2 Monaten) angemessen auf eine gedankliche Gesamtstrafe 12 Monaten zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 2 Monaten abzuziehen, was eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Oktober 2019 von 10 Monaten Freiheitsstrafe ergibt.