Die der rechtskräftigen Grundstrafe gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zugrundeliegenden Straftaten stehen in keinem Zusammenhang mit den vorliegend zu beurteilenden Delikten. Entsprechend hoch ist bei der Asperation der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Die für die vorliegend zu beurteilenden Delikte festgelegte Freiheitsstrafe von 11 Monaten ist um die rechtskräftige Grundstrafe (Freiheitsstrafe von 2 Monaten) angemessen auf eine gedankliche Gesamtstrafe 12 Monaten zu erhöhen.