4.5.5. Der Beschuldigte hat die vorliegend neu zu beurteilenden (versuchten) Diebstähle und den Hausfriedensbruch im Sportausbildungszentrum am 18. Oktober 2019 und somit in einem Zeitpunkt verübt, bevor er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Oktober 2019 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt worden ist. Es liegt hinsichtlich dieser Delikte somit ein Fall retrospektiver Konkurrenz vor, so dass die für die neu begangenen Straftaten auszusprechende Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zum vorgenannten Strafbefehl auszusprechen ist.