Insgesamt ist von einem noch knapp leichten Tatverschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 3 Monaten als Einzelstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass der Hausfriedensbruch mit den (versuchten) Diebstählen einherging, was den Gesamtschuldbeitrag des Hausfriedensbruchs als geringer erscheinen lässt. Damit ist die Strafe für den Hausfriedensbruch um 2 Monate auf 8 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen. - 19 -