Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass der versuchte Diebstahl in der Männergarderobe mit dem Diebstahl in der Damengarderobe, für welchen die Einsatzstrafe festgesetzt worden ist, in einem engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang steht. Entsprechend geringer ist deshalb der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Nach dem Gesagten rechtfertigt sich für den versuchten Diebstahl eine angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe um 2 Monate auf 6 Monate. 4.5.3. Die Strafe ist für den am 18. Oktober 2019 begangenen Hausfriedensbruch in Anwendung des Asperationsprinzips angemessen zu erhöhen: