Der Beschuldigte hat am 18. Oktober 2019 in der Herrengarderobe des Sportausbildungszentrums B. zumindest eine Sporttasche sowie Kleidungsstücke durchsucht und dabei versucht, Vermögenswerte zur Aneignung wegzunehmen, um sich um deren Wert unrechtmässig zu bereichern. Wie bereits oben ausgeführt, war sein Handeln auf die Erzielung einer möglichst hohen Deliktsbeute gerichtet. Auch betreffend die Art und Weise der Tatbegehung und damit einhergehend die Verwerflichkeit des Handelns, die rein monetären Beweggründe des Beschuldigten sowie das grosse Mass an Entscheidungsfreiheit kann auf die obigen Erwägungen verwiesen werden.