Er erhoffte sich, in den durchsuchten Sporttaschen und Kleidungsstücken nicht nur Bargeld, sondern auch Schmuck, Uhren oder elektronische Geräte zu finden. Gerade der Umstand, dass der Beschuldigte nicht nur Schweizer Bargeld, sondern auch REKA-Checks und ausländisches Bargeld gestohlen hat, zeigt auf, dass er nicht nur auf der Suche nach Schweizer Bargeld war. Mithin ist unter Verschuldensgesichtspunkten von einer nicht zu bagatellisierenden Gefährdung des geschützten Rechtsguts auszugehen.