Damit sind – bis auf die Übertretungen – für sämtliche begangenen Straftaten Freiheitsstrafen auszufällen. Für die Übertretungen ist kumulativ eine Busse auszusprechen. - 16 - 4.5. 4.5.1. Die Einsatzstrafe ist für den in natürlicher Handlungseinheit begangenen Diebstahl der Vermögenswerte von G., D. und E. im Gesamtbetrag von Fr. 122.25 als konkret schwerste Straftat festzusetzen: