Den Hausfriedensbruch vom 16. Juni 2020 beging der Beschuldigte sodann lediglich 20 Tage nach der Eröffnung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Oktober 2019. Hinzukommt, dass der Beschuldigte, offenbar völlig unbeeindruckt von den bisherigen Strafverfahren, weiterdelinquiert und deshalb am 6. Juli 2022 vom Gerichtspräsidium Baden wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Beschimpfung und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 300.00 verurteilt worden ist (siehe aktueller Strafregisterauszug).