Erschwerend kommt hinzu, dass der Beschuldigte den mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahl sowie den Hausfriedensbruch vom 18. Oktober 2019 nur neun Tage nach seiner Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft Baden begangen hat, mit welcher er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden ist. Den Hausfriedensbruch vom 16. Juni 2020 beging der Beschuldigte sodann lediglich 20 Tage nach der Eröffnung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Oktober 2019.