So wurden bisher – nebst einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe, deren bedingt ausgesprochener Strafvollzug im Nachhinein widerrufen wurde – bereits zwei mehrmonatige unbedingte Freiheitsstrafen ausgefällt. Auch diese konnten ihn nicht von einer neuen Delinquenz abhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass der Beschuldigte den mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahl sowie den Hausfriedensbruch vom 18. Oktober 2019 nur neun Tage nach seiner Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft Baden begangen hat, mit welcher er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden ist.