Dass auf dem Dokument «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» vom 25. August 2019 ein falsches Geburtsdatum aufgeführt ist, vermag keine Zweifel daran aufkommen zu lassen. Wie bereits die Vorinstanz korrekt ausgeführt hat, handelt es sich beim Vorbringen des Beschuldigten, wonach möglicherweise eine Drittperson seine Identitätskarte, welche er nicht mehr habe, vorgezeigt und falsche Angaben gemacht haben könnte (GA act. 285.13; so ähnlich auch an der Berufungsverhandlung, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7), um eine - 13 -