Im Einklang mit den Zeugenaussagen von F. steht sodann das beim Beschuldigten anlässlich seiner Anhaltung, welche nur wenige Minuten nach der Tatbegehung stattgefunden hat, gefundene Deliktsgut. So trug der Beschuldigte rund MKD 4'000.00 sowie Bargeld im Wert von Fr. 20.25 und REKA-Schecks im Wert von Fr. 30.00 auf sich (UA act. 34 f.; 45 f.). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte dem Polizeirapport vom tt.mm.2019 zufolge bei seiner Anhaltung stark ausser Atem sowie verschwitzt gewesen sei (UA act. 35), was sich dadurch erklären lässt, dass er nur wenige Minuten nach seiner Tatbegehung und somit auf der Flucht angehalten werden konnte.