1.6. Mit der Vorinstanz erachtet es das Obergericht als erstellt, dass der Beschuldigte am 18. Oktober 2019 gegen 15.35 Uhr in der Damengarderobe des Sportausbildungszentrums B. G., D. und E. Bargeld und REKA-Schecks im Gesamtwert von Fr. 122.25 zur Aneignung weggenommen und anschliessend in der Herrengarderobe eine weitere Sporttasche in der Absicht, weitere Vermögenswerte zu entwenden, durchsucht hat: