wobei er vom aus privaten Gründen anwesenden Polizeibeamten F. überrascht worden sei und fluchtartig die Garderobe mit den Vermögenswerten verlassen habe, um diese zu behalten und für sich zu verwenden. -4- 1.3. Der Beschuldigte bestreitet, sich am 18. Oktober 2019 in der Garderobe des Sportausbildungszentrums B. aufgehalten und dort Vermögenswerte entwendet zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15).