PBG schuldig. Der Beschuldigte wurde als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 31. Oktober 2019 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 5. März 2018 für die Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00 gewährte bedingte Strafvollzug sei zu widerrufen, wurde nicht eingetreten. Weiter wurde auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet und die Zivilforderung der Privatklägerin Stadt Q. auf den Zivilweg verwiesen.