2. Das Bezirksgericht Brugg sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 9. November 2021 vom Vorwurf des mehrfachen Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB frei (Anklageziffern 2.1 und 2.2) und des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB (Anklageziffer 2.3) sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG schuldig.