Gegenstand Diebstahl, Hausfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 16. Oktober 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB, mehrfachen Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB und mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung gemäss Art. 57 Abs. 3 PBG.