Es bleibt der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass der Leiter Bau und Planung der Gemeinde Muhen, A. – entgegen der Behauptung des Beschuldigten (Berufungsbegründung S. 5) – nicht bestätigt hat, dass die Tempo-30-Zone mangelhaft beschildert worden sei. So wird im von A. an die Regionalpolizei Zofingen versendeten E-Mail vom 8. Oktober 2021 lediglich festgehalten, dass sich in den vergangenen vier Monaten Automobilisten gemeldet und die Markierungen der Tempo-30-Zone als spärlich bezeichnet hätten (vgl. UA act. 20 f.). Daraus geht hervor, dass es lediglich um Bodenmarkierungen, nicht jedoch um Signale ging.