14 Abs. 3 lit. a SVG). Der Beschuldigte hat an der Berufungsverhandlung eingestanden, bereits vor der vorliegend zu beurteilenden Geschwindigkeitsüberschreitung vom 17. September 2021 von der Färbergasse herkommend auf die Köllikerstrasse abgebogen zu sein, nachdem er bei der Turnhalle gewesen sei, und dabei gesehen zu haben, dass an dieser Stelle das Signal «Tempo-30-Zone aufgehoben» vorhanden gewesen sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8). Aufgrund dessen ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte wusste, dass sich die Färbergasse in der Tempo-30-Zone befand und deshalb lediglich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden durfte.