Dieser Umweg sei mit seinen Schmerzen vereinbar gewesen. Wären seine Schmerzen anlässlich seiner Weiterfahrt tatsächlich über seine chronischen Schmerzen, an welchen er täglich leidet, hinausgegangen, so wäre zu erwarten gewesen, dass er sich direkt nach Hause begeben hätte, um seine Schmerzmittel, welche er nicht auf sich trug, einnehmen zu können (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.) oder sich anders organisiert hätte. Schliesslich bleibt zu erwähnen, dass der Beschuldigte in seiner mehrseitigen Einsprache vom 15. Dezember 2021 mit keinem Wort erwähnt hat, aufgrund seiner Schmerzen vergessen zu haben, sich in einer -6-