27 Abs. 1 SVG strafbar gemacht zu haben, indem er am 17. September 2021 um 12.16 Uhr mit dem Personenwagen der Marke […] mit dem Kennzeichen […] die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um toleranzbereinigte 28 km/h überschritten habe, als er auf der Färbergasse in Muhen in Richtung Köllikerstrasse gefahren sei. Durch diese massive Geschwindigkeitsüberschreitung habe er für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte abstrakte Gefahr gebildet.