7. 7.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 25'390.15 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 2'100.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. 7.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – insoweit noch keine Auszahlung stattgefunden hat – angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Lukas Müller, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 7'125.30 auszurichten. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.